tooLinx Ltd. & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
II. Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
2. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-mail zugesandt.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Leistungszeit-Gefahrübergang
1. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - die Lieferung "ab Werk" vereinbart.
V. Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
tooLinx Ltd. & Co. KG, Kornstr. 29A, 38154-Königslutter
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.Zinsen) herauszugeben.
3. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
4. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung frei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.
5. Das Widerrufsrecht besteht nicht,
- wenn die waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugechnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben könen oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,
- bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,
- bei Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.
IV. Haftung für Mängel
1. Abweichungen der Ware im Rahmen der im Angebot angegebenen, sonst üblichen Toleranzen, stellen keinen Mangel dar.
2. Mängelansprüche entfallen für Mängel, die unter anderem zurückzuführen sind auf:
a. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware,
b. falsche Montage,
c. natürliche Abnutzung oder
d. eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an der Ware
3. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
4. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Magels die Wahl der Nacherfüllung vor.
5. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. VII.
6. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungspflicht immer ein Jahr. Die Verjährungspflicht im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. VII.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
VII. Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Die Haftung im Falle des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.
4. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalschäden wird auf denregelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprücheinnerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
6. Soweit Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen des Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
IX. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
X. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde uns oder einem Drtitten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
XI. Exportklausel (Weiterverkauf)
Mit Ausnahme des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft dürfen unsere Waren nur in die Länder exportiert werden, für die wir unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben. Bei Weiterverkauf unserer Produkte ins außereuropäische Ausland übernehmen wir grundsätzlich keine Produkthaftpflicht.
XII. Datenschutz
Zum Zwecke der Geschäftsabwicklung speichern wir die Daten des Kunden. Hierauf weisen wir gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz hin.
XIII. Erfüllungsort - Rechtsformwahl - Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Ist der Kunde Verbraucher, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind. (Art. 29 EGBGB)
3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt für diesen Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Ist der Kunde Verbraucher und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- nur für den kaufmännischen Geschäftsverkehr-
I. Geltungsbereich- Vertragsgegenstand
1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2. Unsere AVL gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AVL abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AVL gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Verrtrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Unsere AVL gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 ABS. 1 BGB.
5. Unsere AVL gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
1.Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Gebote durch uns sind freibleibend.
2. Technische Änderungen oder Änderungen des Designs der Ware zum Zweck der Weiterentwicklung des Produktes bleiben vorbehalten.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Unterhaltsrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind.Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Leistungszeit
1.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Lieferzeit verlängert sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
V. Gefahrübergang - Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart.
2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten besondere Vereinbarungen
3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir dieLieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
VI. Haftung für Mängel
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Abweichungen der Ware im Rahmen der im Angebot angegebenen, sonst üblichen Toleranzen, stellen keinen Mangel dar.
3. Mängelansprüche entfallen für Mängel, die unter anderem zurückzuführen sind auf
a. ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung oder falsche Lagerung
b. falsche Montage
c. natürliche Abnutzung oder
d. eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen an der Ware.
4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitugung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, so weit es sich um Schdenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt Ziff. VII.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
VII. Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Soweit es sich nicht um Voratz handelt, ist die Ersatzpflicht auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Die Haftung im Falle des Lieferverzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als auf 5% des Lieferwertes begrenzt.
4. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
6. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
VIII. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziff. VII vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die gilt insbesondere für Schadensersatzanprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auc,soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt Ersatz der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemesssener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab. die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entsehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt: die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
X. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
XI. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
XII. Exportklausel
Mit Ausnahme des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft dürfen unsere Waren nur in Länder exportiert werden, für die wir unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben. Bei Weiterverkauf unserer Produkte ins außereuropäische Ausland übernehmen wir grundsätzlich keine Produkthaftpflicht.
XIII. Datenschutz
Zum Zwecke der Geschäftsabwicklung speichern wir die Daten unserer Kunden. Hierauf weisen wir gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz hin.
XIV. Erfüllungsort - Rechtsformwahl - Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist; wir sind jedoch berechtig, den Kunden auch am Ort seiner Niederlassung zu verklagen.
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